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Allgemeine Geschäftsbedingungen/Kursbestimmungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen/Kursbestimmungen der Benedict Schulen, nachfolgend Benedict genannt.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen/Lehrgangsbedingungen haben für alle Kurse Gültigkeit, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
 

1. Teilnahmebedingungen

1.1 Als rechtsgültige Anmeldung gilt das unterschriebene Anmeldeformular oder die elektronische Anmeldung (E-Mail oder online).
Der Teilnehmer erhält bei einer schriftlichen Anmeldung eine Durchschrift. Bei einer elektronischen Anmeldung wird diese
elektronisch bestätigt.

1.2 Durch die Unterzeichnung der Anmeldung oder die Übermittlung der elektronischen Anmeldung verpflichtet sich der Kursteilnehmer, oder bei Minderjährigen deren gesetzlicher Vertreter, das Schulgeld zu den auf der Vorderseite festgelegten Konditionen bezüglich Höhe und Fälligkeit des Schulgeldes zu bezahlen.

1.3 Die Benedict Schule behält sich das Recht vor, ausstehende Schulgelder zu mahnen und eine Mahngebühr von Fr. 20.– für die 2. Mahnung und Fr. 30.– für die 3. Mahnung sowie einen Verzugszins von 1 % pro Monat zu erheben.

2. Organisation

2.1 Benedict garantiert dem Kursteilnehmer einen sorgfältigen, zielgerichteten Unterricht. Benedict erteilt Unterricht im Rahmen des zu Beginn der Ausbildung gültigen Kursangebots.

2.2 Eine Lektion umfasst 40 bis 50 Unterrichtsminuten, je nach Kurs, gemäss separatem Kursprogramm.

2.3 Benedict behält sich Änderungen vor, das Ausbildungsziel darf jedoch grundsätzlich nicht verändert werden.
Lehrgangsverschiebungen von max. 10 Wochen gelten als Änderungen der Organisation und nicht als Absage eines Kurses.

2.4 Die Kurse werden nur bei genügender Teilnehmerzahl durchgeführt. Benedict behält sich vor, bei mangelnder Beteiligung oder aufgrund anderer, von der Schule nicht zu vertretender Gründe, im Programm angekündigte Kurse abzusagen. Bereits bezahlte Schulgelder werden rückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Kursteilnehmer, insbesondere Schadenersatzansprüche bei Änderungen oder Absage eines Kurses, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

2.5 Der Unterricht findet jeweils in den von Benedict festgelegten Unterrichtsräumen statt. Ein Anspruch auf Unterrichtserteilung in einem bestimmten Unterrichtsgebäude am Schulort besteht nicht.

3. Rücktritt/Abmeldung/Kursverschiebung

3.1 Erfolgt die Vertragsunterzeichnung mindestens 37 Tage vor Kursbeginn, haben Kursteilnehmer die Möglichkeit, innert 7 Tagen ab Vertragsunterzeichnung mit eingeschriebenem Brief kostenlos von der Anmeldung zurückzutreten. Erfolgt die Abmeldung weniger als 37 Tage vor Kursbeginn oder mehr als 7 Tage ab Vertragsunterzeichnung, gilt folgendes:

  • Bei einer Abmeldung bis zum 30. Tag vor Kursbeginn ist die vereinbarte Einschreibgebühr zu bezahlen.
  • Bei einer Abmeldung ab dem 29. und bis zum 15. Tag vor Kursbeginn sind die vereinbarte Einschreibgebühr sowie 3 Monatsraten zu bezahlen.
  • Bei einer Abmeldung ab dem 14. Tag vor Kursbeginn sind die vereinbarte Einschreibgebühr sowie 6 Monatsraten zu bezahlen.

3.2 Nach Kursbeginn ist eine Abmeldung (Vertragsrücktritt) nur auf das Ende eines Semesters möglich. Sie ist der Schulleitung bis spätestens 60 Tage vor Semesterende mit eingeschriebenem Brief anzuzeigen. Eine nicht frist- oder formgerechte Kündigung ist ungültig. In diesem Fall sind die Semestergebühren des laufenden Semesters (6 Monatsraten) sowie die Einschreibgebühr und 5 zusätzliche Monatsraten für das folgende Semester zu bezahlen. Bei frist- und formgerechter Kündigung fallen nur die Gebühren des laufenden Semesters (Einschreibgebühr und 6 Monatsraten) an.

3.3 Für Ferien, Militär, Krankheit, Unfall und berufsbedingte Abwesenheit kann kein Abzug vom Schulgeld gemacht werden.

3.4 In begründeten Fällen können Kursverschiebungen vorgenommen oder angefangene Kurse in einer anderen Benedict Schule (St. Gallen, Zürich, Luzern, Bern) fortgesetzt werden, sofern diese Lehrgänge im Kursangebot enthalten sind und auch durchgeführt werden.

Wer durch widrige Umstände unverschuldet in Not geraten ist, kann in eine andere Klasse übertreten oder die Schule (zu reduzierten Kosten) weiterhin besuchen. Über die Höhe des Kursgeldes in diesem Fall entscheidet allein die Schulleitung. Entsprechende Anträge sind der Direktion schriftlich zu unterbreiten.

4. Schlussbestimmungen

4.1 Benedict haftet nicht für Verlust oder Diebstahl mitgebrachter oder deponierter Gegenstände. Der Abschluss einer Unfall- sowie Haftpflichtversicherung ist Sache des Kursteilnehmers.

4.2 Schul-, Haus- und Absenzenordnung sowie die Promotions- und Prüfungsordnung sind integrierende Bestandteile dieser Vereinbarung.

4.3 Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Benedict hat jedoch das Recht, den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu belangen. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.

4.4 Die/der Lernende/Studierende bestätigt hiermit, dass die Benedict Schule über ihr/sein Bild-/Video- & Ton-Material frei verfügen kann.

4.5 Werden einzelne Punkte der Teilnahmebedingungen ungültig, so bleiben die übrigen in Kraft.

 

Benedict Schulen Schweiz, im Juni 2020